Liebe Gäste,
aufgrund der überarbeiteten Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 07.01.2021 gültigen Fassung, gelten nochmals verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie.
Unsere Gastronomie ist vom 02. November bis 31. Januar 2021 geschlossen.
Der Hotelbetrieb ist für Übernachtungsgäste, die aus geschäftlichen Gründen verreisen geöffnet. Übernachtungen aus privaten Zwecken sind bis zum 31. Januar 2021 untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen (z. B. medizinische Behandlung) oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen (z.B. drohender Obdachlosigkeit) dringend geboten sind. Auch Übernachtungen zwecks Teilnahme an einer Beerdigung sind möglich.
Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat unsere höchste Priorität. Wir möchten Ihnen größtmögliche Sicherheit bei gleichzeitig höchstmöglichem Komfort bieten. Leider sind dabei Einschränkungen unumgänglich. Dafür bitten wir um Verständnis. Allgemeine Informationen zum angepassten Angebot und unseren Schutzmaßnahmen finden Sie hier.
Vor der Schließung der Gastronomie haben wir unsere große Freude über Ihre zahlreichen Besuche hinter Masken verborgen. Wir durften Ihnen nicht die Hände schütteln aber wir haben Sie dennoch herzlich empfangen. Wir haben zu Ihnen Abstand gehalten und Sie gleichzeitig umsorgt. All das konnte uns nicht davor bewahren, einmal mehr mit großem Bedauern unsere Türen der Gastronomie vorübergehend schließen zu müssen.
Wir hoffen, Sie bald wieder in unserer Gastronomie und für private Reisen in unserem Hotel begrüßen zu dürfen.
Für aktuelle Hinweise und weitere Informationen steht Ihnen unser Team an der Rezeption sehr gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Bleiben Sie gesund!
Ihre Familie Klein
(Stand: 07. Januar 2021)