Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer

sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 

Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Der Gebrauch des Namens des Hotels und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden bzw. sonstigen Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier. Für die Vergabe von Veranstaltungsräumen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungen“.

Leistungen/Preise/Zahlungen/Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Es werden EC Karten akzeptiert. Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express, JCB) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,

Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, alle 4 Tage Zwischenrechnungen zu erteilen und weitere Leistungen von deren Ausgleich abhängig zu machen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Es gelten die vom Hotel ausgewiesenen Preise. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich. Das Hotel kann bis zum vollständigen Ausgleich seiner gesamten Forderungen an sämtlichen eingebrachten Sachen des Gastes (Gepäck etc.) ein Pfandrecht nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 704 BGB) geltend machen. Dieses Pfandrecht beinhaltet, dass das Hotel der Mitnahme oder Entfernung der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen widersprechen und diese mit geeigneten Mitteln verhindern kann.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den Ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, 80 % für Übernachtung mit Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Hotels

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

 

Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Zimmerbereitstellung-, -Übergabe und -Rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.

Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Reservierte Zimmer werden bis 18.00 Uhr am Anreisetag bereitgestellt. Sollte eine Anreise bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sein, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Eine garantierte Zimmerbereitstellung nach 18.00 Uhr kann durch Vorauszahlung und folgende Kreditkarten gewährleistet werden: Visa, Eurocard/Mastercard, American Express und JCB.

Haftung

Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,00. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgefüllt, Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Die Vertragspartner des Hotels, der Gast und der Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden.

Verstößt ein Gast nach Abmahnung erneut und schuldhaft gegen die Hausordnung, ist das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt wird durch die Kündigung nicht gemindert, allerdings lässt sich das Hotel die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung anrechnen.

Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.